Nichtannahme oder Nichtabholung von Paketen

Wird ein Paket an den Kunden versendet, aber nicht zugestellt, weil der Kunde nicht angetroffen wurde und er es auch nicht innerhalb der Lagerfrist im Paketshop abholt, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Kosten gemäß den Regelungen des Annahmeverzugs (§ 293 ff. BGB).

Kostenregelung:

  1. Hinsendekosten: Die ursprünglichen Versandkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt, da die Lieferung ordnungsgemäß erfolgt ist.
  2. Rücksendekosten: Die Kosten für die Rücksendung an den Absender trägt ebenfalls der Kunde, da diese durch die Nichtabholung bzw. die Annahmeverweigerung entstanden sind (§ 304 BGB).

Ausnahmen:

  • Widerruf: Falls der Kunde sein Widerrufsrecht gemäß § 357 Abs. 6 BGB ausübt, trägt er keine Hinsendekosten. Die Rücksendekosten sind nur dann vom Kunden zu übernehmen, wenn dies in der Widerrufsbelehrung ausdrücklich geregelt ist.
  • Berechtigte Annahmeverweigerung: Wenn die Ware beschädigt oder falsch geliefert wurde, entstehen dem Kunden keine Versandkosten.

Diese Regelung stellt sicher, dass die Versandkosten nicht zu Lasten des Shops gehen, wenn der Kunde die Annahme ohne berechtigten Grund verweigert oder das Paket nicht rechtzeitig abholt.